Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Abgrenzung zum Betäubungsmittelhandel in nicht geringer Menge bei auf spätere Veräußerung zielendem Anbau von Cannabispflanzen
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Verbringung einer teilweise vom Angeklagten selbst und teilweise für einen anderen Händler bestimmten Betäubungsmittelmenge auf das Bundesgebiet