Richtervorlage zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des § 6c Abs 1 S 1 SGB II (juris: SGB 2) unzulässig – Entscheidungserheblichkeit der vorgelegten Norm, insb Anwendbarkeit im Ausgangsverfahren, nicht hinreichend dargelegt – Zur Berücksichtigung des konkret-funktionalen Amtes bei Personalüberleitungen im öffentlichen Dienst
(Krankenversicherung – Hilfsmittel zur Vorbeugung vor oder zu einem (unmittelbaren oder mittelbaren) Ausgleich einer Behinderung (hier: Definitiv-Unterschenkelprothese einschließlich Prothesenfuß) – Leistung zur medizinischen Rehabilitation – Anwendung des § 13 Abs 3a S 9 SGB 5 – Systemabgrenzung – Unterscheidung zwischen Krankheits- und Behinderungsbegriff)
Nichtannahmebeschluss: Zur Kostenbeteiligung schwerbehinderter Empfänger von Grundleistungen gem § 3 AsylbLG an Wertmarken für unentgeltliche Beförderung im ÖPNV (§ 145 Abs 1 SGB IX aF ; § 228 SGB IX nF ) – keine grundsätzliche Bedeutung iSd § 93a Abs 2 Buchst a BVerfGG bei Rüge einer Verletzung von Art 3 Abs 1, Abs 3 GG sowie aufgrund einer maßgeblichen Veränderung der Rechtslage – Gründe für Durchsetzungsannahme (§ 93a Abs 2 Buchst b BVerfGG) nicht hinreichend dargelegt
(Sozialhilfe – Erstattungsanspruch des nachrangig verpflichteten Leistungsträgers – nachrangige Zuständigkeit des erstangegangenen Rehabilitationsträgers nach § 14 Abs 2 S 1 SGB 9 – Anwendbarkeit des § 14 SGB 9 auf vor dem 1.7.2001 begonnene Leistungsfälle – vorrangige örtliche Zuständigkeit eines anderen Rehabilitationsträgers – Einrichtungskette – gewöhnlicher Aufenthalt vor Inkrafttreten des SGB 12 in den neuen Bundesländern)