Nichtannahmebeschluss: Gebot der Rechtswegerschöpfung gilt auch für Verfassungsbeschwerden gegen einen Überprüfungsbescheid gem § 44 SGB X (juris: SGB 10) – zudem unzureichende Substantiierung mangels Auseinandersetzung mit Leitentscheidung des BSG zum Zusatzversorgungssystem der freischaffenden bildenden Künstler in der ehemaligen DDR