(Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren – Erstattungsanspruch des nachrangig verpflichteten Leistungsträgers – kein Anspruch nach § 14 Abs 4 S 1 SGB 9 – keine Weiterleitung des Antrags – nachrangige Leistungspflicht – Deckungsgleichheit der Leistungen – Kinder- und Jugendhilfe – Hilfe zur Erziehung in Form von Vollzeitpflege – Sozialhilfe – Eingliederungshilfe – Hilfe für die Betreuung in einer Pflegefamilie – Rechtslage vor und nach Inkrafttreten des § 54 Abs 3 SGB 12 – sozialgerichtliches Verfahren – Verkennung des Streitgegenstandes durch das LSG – Entscheidung über die Höhe des Erstattungsanspruchs trotz Erlasses nur eines Grundurteils durch das Sozialgericht)
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren – Erstattung von Kosten im Vorverfahren – notwendige Aufwendungen zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung – Verbandsvertretung – satzungsrechtliche Grundlage – Rechtmäßigkeit – kein Verstoß gegen das RDG – endgültige Kostentragungspflicht
Nichtannahmebeschluss: Leistungen nach SGB 2 und Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Art 1 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 1 GG) – kein Anspruch auf Gewährung von Grundsicherungsleistungen (über Leistungen für Mehrbedarf für Alleinerziehende hinaus) wegen der Aufnahme einer förderungsfähigen Ausbildung – teilweise Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Substantiierung
Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen unzureichender Beschwerdebegründung sowie wegen Subsidiarität – hier: Leistungsausschluss für Grundsicherung gem § 7 Abs 5 SGB IIjuris: SGB 2
Nichtzulassungsbeschwerde – grundsätzliche Bedeutung – Darlegung der Klärungsbedürftigkeit – Grundsicherung für Arbeitsuchende – Haushaltszugehörigkeit von Kindern
(Erstattung von Beitragsaufwendungen zur Kranken- und Pflegeversicherung nach § 251 Abs 2 S 2 SGB 5 – Anwendung der allgemeinen sozialrechtlichen Verjährungsregelung)
Sozialhilfe – Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung – Anspruch auf Leistungen nach der Regelbedarfsstufe 1 für im Haushalt der Eltern lebendes erwachsenes behindertes Kind – verfassungs- und völkerrechtskonforme Auslegung