Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung nach Maßgabe der Gründe bzgl des Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) zwischen Kanada und der Europäischen Union – Erfolglosigkeit der eA-Anträge bzgl der Unterzeichnung des Abkommens bzw des Beschlusses der Rats der Europäischen Union zum Abschluss von CETA mangels unmittelbarer Rechtswirkung – Folgenabwägung bzgl der vorläufigen Anwendung des Abkommens – drohende schwere Nachteile für Schutzgüter der Art 20 Abs 1, Abs 2, Art 38 Abs 1 GG durch Vorkehrungen abwendbar
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung nach Maßgabe der Gründe bzgl des Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) zwischen Kanada und der Europäischen Union – Erfolglosigkeit der eA-Anträge bzgl der Unterzeichnung des Abkommens bzw des Beschlusses der Rats der Europäischen Union zum Abschluss von CETA mangels unmittelbarer Rechtswirkung – Folgenabwägung bzgl der vorläufigen Anwendung des Abkommens – drohende schwere Nachteile für Schutzgüter der Art 20 Abs 1, Abs 2, Art 38 Abs 1 GG durch Vorkehrungen abwendbar
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung nach Maßgabe der Gründe bzgl des Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) zwischen Kanada und der Europäischen Union – Erfolglosigkeit der eA-Anträge bzgl der Unterzeichnung des Abkommens bzw des Beschlusses der Rats der Europäischen Union zum Abschluss von CETA mangels unmittelbarer Rechtswirkung – Folgenabwägung bzgl der vorläufigen Anwendung des Abkommens – drohende schwere Nachteile für Schutzgüter der Art 20 Abs 1, Abs 2, Art 38 Abs 1 GG durch Vorkehrungen abwendbar
Nichtannahmebeschluss: Anspruchsausschluss des § 7 Abs 1 S 2 Nr 2 SGB II (juris: SGB 2) und sozialgerichtlicher Eilrechtsschutz – Nach Klärung der Europarechtskonformität des § 7 Abs 1 S 2 Nr 2 SGB 2 durch den EuGH keine zusprechende fachgerichtliche Eilentscheidung zu erwarten – Anspruch auf Leistungen gem § 23 Abs 1 S 3 SGB XII (juris: SGB 12) nicht Gegenstand des Verfahrens – Verfassungsbeschwerde teils mangels hinreichender Substantiierung unzulässig – PKH-Gewährung
Auflösung einer atypischen stillen Gesellschaft: Pflicht der stillen Gesellschafter zur Rückzahlung der ihnen zugeflossenen gewinnunabhängigen Ausschüttungen