Markenbeschwerdeverfahren – „Bildmarke (Hosentasche mit Schleife)/Bildmarke (Schleife)“ – teilweise Dienstleistungsidentität, teilweise Dienstleistungsähnlichkeit – keine klangliche, bildliche und begriffliche Verwechslungsgefahr
Nichtannahmebeschluss: Zu den Folgen einer Verletzung der Belehrungspflicht nach Art 36 Abs 1 KonsÜbk Wien – Anwendbarkeit der Abwägungslehre des BGH auch bei Verstoß gegen Belehrungspflicht – kein zwingendes Beweisverwertungsverbot – hier zudem keine Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Unterlassen einer Divergenzvorlage gem § 132 Abs 2 GVG
Zurückschiebungshaft für einen Drittstaater wegen Asylantragstellung in einem anderen EG-Mitgliedstaat: Anforderungen an die Begründung des Haftantrags