Nichtannahmebeschluss: Zum Anwendungsbereich des § 1 Abs 2 S 1 DDR-EErfG – Versagung einer Entschädigung gem DDR-EErfG für Enteignungen gem § 4 der „Konzernverordnung“ (juris: KonÜbfV BE) verletzt weder Eigentumsgarantie noch Gleichheitssatz
Markenbeschwerdeverfahren – „ADLER/ADLEX“ – zur Kennzeichnungskraft – Dienstleistungsidentität und -ähnlichkeit – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr
Arbeitsmarktintegration als Voraussetzung des Anspruchs bestimmter ausländischer Staatsangehöriger auf Elterngeld bzw Erziehungsgeld kein hinreichendes Differenzierungskriterium, daher Verletzung von Art 3 Abs 1 GG – zudem Diskriminierung aufgrund des Geschlechts (Art 3 Abs 3 S 1 Alt 1 GG) bei Benachteiligung von Frauen aufgrund rechtlicher oder tatsächlicher Umstände der Mutterschaft – mangelnde Berücksichtigung spezifisch elternschaftsbezogener Hindernisse für Erwerbstätigkeit – Nichtigkeit von § 1 Abs 6 Nr 3 Buchst b BErzGG idF vom 13.12.2006 sowie von § 1 Abs 7 Nr 3 Buchst b BEEG idF vom 05.12.2006