Verfassungswidrigkeit der Regelungen zur Sicherungsverwahrung – Auswirkungen von Entscheidungen des EGMR bzgl der Rechtskraft von Entscheidungen des BVerfG – Zum Grundsatz der völkerrechtsfreundlichen Auslegung des GG insb hinsichtlich der EMRK (juris: MRK) sowie der Rspr des EGMR, sowie zu den Grenzen einer solchen Auslegung – Freiheitsbeschränkung durch Sicherungsverwahrung nur aufgrund einer strikten Verhältnismäßigkeitsprüfung (insoweit Festhaltung an BVerfGE 109, 133) – Freiheitsorientierte Wahrung des Abstandsgebots (BVerfGE 109, 133) bzgl der Ausgestaltung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung – Erforderlichkeit eines freiheitsorientierten und therapiegerichteten gesetzgeberischen Gesamtkonzeptes – Beschränkte Fortgeltung der für unvereinbar erklärten Vorschriften bis längstens 31.05.2013
Verfassungswidrigkeit der Regelungen zur Sicherungsverwahrung – Auswirkungen von Entscheidungen des EGMR bzgl der Rechtskraft von Entscheidungen des BVerfG – Zum Grundsatz der völkerrechtsfreundlichen Auslegung des GG insb hinsichtlich der EMRK (juris: MRK) sowie der Rspr des EGMR, sowie zu den Grenzen einer solchen Auslegung – Freiheitsbeschränkung durch Sicherungsverwahrung nur aufgrund einer strikten Verhältnismäßigkeitsprüfung (insoweit Festhaltung an BVerfGE 109, 133) – Freiheitsorientierte Wahrung des Abstandsgebots (BVerfGE 109, 133) bzgl der Ausgestaltung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung – Erforderlichkeit eines freiheitsorientierten und therapiegerichteten gesetzgeberischen Gesamtkonzeptes – Beschränkte Fortgeltung der für unvereinbar erklärten Vorschriften bis längstens 31.05.2013
Verfassungswidrigkeit der Regelungen zur Sicherungsverwahrung – Auswirkungen von Entscheidungen des EGMR bzgl der Rechtskraft von Entscheidungen des BVerfG – Zum Grundsatz der völkerrechtsfreundlichen Auslegung des GG insb hinsichtlich der EMRK (juris: MRK) sowie der Rspr des EGMR, sowie zu den Grenzen einer solchen Auslegung – Freiheitsbeschränkung durch Sicherungsverwahrung nur aufgrund einer strikten Verhältnismäßigkeitsprüfung (insoweit Festhaltung an BVerfGE 109, 133) – Freiheitsorientierte Wahrung des Abstandsgebots (BVerfGE 109, 133) bzgl der Ausgestaltung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung – Erforderlichkeit eines freiheitsorientierten und therapiegerichteten gesetzgeberischen Gesamtkonzeptes – Beschränkte Fortgeltung der für unvereinbar erklärten Vorschriften bis längstens 31.05.2013
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Nichtberücksichtigung von Zeiten des gesetzlichen Mutterschutzes bei Ermittlung der Zahl der Umlagemonate nach §§ 38 Abs 1, 29 Abs 7 S 1 VBLSa aF verletzt Diskriminierungsverbot – Ungleichbehandlung weder zwingend erforderlich noch sonst sachlich gerechtfertigt – nicht für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge keine Akte der öffentlichen Gewalt iSd § 90 Abs 1 BVerfGG