Nichtannahmebeschluss: Vertrauenspersonen eines Bürgerbegehrens können als „Organ“ der Gemeinde weder Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) noch Willkürverbot (Art 3 Abs 1 GG) geltend machen – Verfassungsbeschwerde gegen Versagung verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutzes bzgl eines Bebauungsplans, dessen Verhinderung Gegenstand eines Bürgerbegehrens war, unzulässig