Verwerfung von Anträgen im Organstreitverfahren bzgl der Herausgabe der sog. NSA-Selektorenlisten: G 10-Kommission im Organstreit nicht parteifähig – G 10-Kommision ist weder oberstes Bundesorgan noch “andere Beteiligte” iSd Art 93 Abs 1 Nr 1 GG – Betroffenen steht Rechtsschutz vor Fachgerichten sowie im Wege der Verfassungsbeschwerde offen
Grundsicherung für Arbeitsuchende – Anspruch eines Bundeslandes auf Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung – Einrede der Verjährung