(Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren – Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts – Grundsicherung für Arbeitsuchende – Bewilligung von Leistungen über den Zeitpunkt der Aufnahme einer leistungsausschließenden Ausbildung hinaus – Vertrauensschutz – unterlassene Mitteilung der BAföG-Antragstellung – kein Beruhen des Verwaltungsakts auf dieser Pflichtverletzung – teilweise Aufhebung des Verwaltungsakts nach § 48 SGB 10 – Einkommenserzielung – BAföG)
Betriebsübergang – Haftung für Vergütungsansprüche nach Insolvenzgeldzahlung – Berufen auf Versäumung der Ausschlussfrist als unzulässige Rechtsausübung