Dublin-Verfahren, Überstellung von Mutter und Kind nach Italien, unzulässiger Asylantrag, keine systematischen Mängel im italienischen Asylsystem, fehlender Heiratsnachweis, kein familiärer Zusammenhalt
Asylbewerber aus dem Iran (arabischer Volkszugehöriger aus der Region Ahwaz), unglaubhaftes Vorbringen, keine Verfolgung wegen Herkunft aus Ahwaz und (geringer und nicht bekannt gewordener) politischer Aktivitäten in Deutschland für die ADPF
„Anerkannten-Folgeantrag“ (erneutes Aufwerfen der Zuständigkeitsfrage bei erneuter Unzulässigkeitsentscheidung des Bundesamts nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG) – kein Folgeantrag nach § 71 AsylG, aber Prüfung über § 51 VwVfG i.V.m. § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG, Umdeutung einer Entscheidung nach § 29 Abs. 1 Nr. 5 AsylG in eine nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 51 VwVfG, Inlandsbezogenes Abschiebungshindernis (wegen Bestehens eines Aufenthaltsstatus für Kind der Kläger) in diesem Verfahren nicht zu prüfen, Verhältnisse für international Anerkannte in Rumänien