Zweites Wiederaufnahmeverfahren mit Frankreich nach zweiter Einreise des Asylbewerbers nach Deutschland und erfolglosem Asylverfahren in Frankreich, Keine Zuständigkeitsänderungen mehr nach der Dublin III-VO nach einmal festgelegter Zuständigkeit, Keine Zuständigkeitsprüfung nach den Kriterien des Kapitels III der Dublin III-VO im Wiederaufnahmeverfahren, Asylantragstellung nach abgelaufenem Visum, (Wohl) keine Notwendigkeit der erneuten Unzulässigkeitsfeststellung, wenn diese durch ein ersten Wiederaufnahmeverfahren bereits feststeht, keine Rechtsverletzung bei einer dennoch getroffenen Unzulässigkeitsfeststellung, keine Unklarheit des Bundesamtsbescheids durch Nennung mehrerer Tatbestände nach § 29 Abs. 1 AsylG in den Bescheidsgründen
Herkunftsland Kamerun, alleinstehende junge Frau, unglaubhaftes Verfolgungsvorbringen, Amba-Boys, Zwangsprostitution, keine Gefahr der Re- bzw. Sekundärviktimisierung, keine Gefahr der Genitalverstümmelung, innerstaatliche Fluchtalternative, Auseinanderfallen der Volljährigkeit nach bundesdeutschem Recht und dem Recht des Heimatstaats, für Frage der Schutzgewährung, Volljährigkeit nach bundesdeutschem Recht maßgeblich, Corona-/SARS-CoV2-/COVID-19-Pandemie, kein Abschiebungsverbot, psychische Probleme
Asylrecht, Herkunftsland: Irak (Sulaimaniya), Flughafenverfahren, Ablehnung als offensichtlich unbegründet, Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Gestattung der Einreise (abgelehnt), Gestattung der Einreise nach richterlicher Ablehnung der Haftverlängerung, Abänderungsantrag