Freiheitsentziehungsverfahren: Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte für die Entscheidung über die Freiheitsentziehung im Verwaltungswege; erforderliches Vorgehen des Bundesamts und der beteiligten Behörde bei Ablehnung eines Asylantrags aus der Abschiebungshaft als „einfach“ unbegründet