Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: fachgerichtliche Versagung von PKH unter Entscheidung einer höchst strittigen Rechtsfrage verletzt Anspruch des Betroffenen auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 19 Abs 4 S 1 GG) – zudem keine Berücksichtigung von Änderungen in der Beurteilung der Erfolgsaussichten nach Bewilligungsreife des PKH-Antrags zu Lasten des Rechtsschutzsuchenden – Gegenstandswertfestsetzung