Zu den Voraussetzungen, unter denen die Beschwerdebefugnis für eine Urteilsverfassungsbeschwerde auf den Inhalt der Urteilsgründe statt auf den Tenor gestützt werden kann – hier: Festlegung arbeitsrechtlicher Regelungen kirchlicher Einrichtungen in eigenständigem kirchenrechtlichen Verfahren (sog „Dritter Weg“) – Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde einer Gewerkschaft mangels Beschwerdebefugnis – weder gegenwärtige noch unmittelbare Betroffenheit