Europarecht

Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität der auf eine Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG gestützten Verfassungsbeschwerde bei unterbliebener Anregung einer Vorlage gem Art 267 Abs 3 AEUV im fachgerichtlichen Verfahren – zudem Möglichkeit einer Nichtigkeitsklage gem §§ 578, 579 ZPO, § 134 FGO bei Rüge einer willkürlichen Verletzung der Vorlagepflicht an den EuGH

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Arbeitsrecht

Gerichtskosten für eine Wiederaufnahmeklage

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Steuerrecht

Zur Zulässigkeit unechter Rückwirkung im Einkommensteuerrecht – insb zur Schutzwürdigkeit des Vertrauens auf höchstrichterliche Rspr nach erstmaliger Entscheidung einer Rechtsfrage durch ein Bundesgericht (Abgrenzung gegenüber BVerfGE 126, 369 und BVerfGE 131, 20) – sowie zur Schutzwürdigkeit des Vertrauens auf den Fortbestand einer Rechtslage bei Novellierungsplänen des Gesetzgebers – Anforderungen an die Rechtfertigung der Rückwirkung bei schutzwürdigem Vertrauen – hier: Beschränkung der Absetzbarkeit von Vorauszahlungen auf Erbbauzinsen durch gleichmäßige Verteilung der Ausgaben auf den Nutzungszeitraum (§ 11 Abs 2 S 3 Halbs 1 EStG) teilweise verfassungswidrig

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Bankrecht

Haftung der Kommanditisten für Gesellschaftsschulden in der Insolvenz der Gesellschaft: Darlegungslast bei Behauptung der Deckung der Gesellschaftsschulden durch Zahlungen anderer Kommanditisten

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Bankrecht

Haftung der Kommanditisten für Gesellschaftsschulden in der Insolvenz der Gesellschaft: Darlegungslast bei Behauptung der Deckung der Gesellschaftsschulden durch Zahlungen anderer Kommanditisten

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Steuerrecht

Stattgebender Kammerbeschluss: Unterlassen einer Vorlage an den EuGH gem Art 267 AEUV verletzt bei Überschreitung des fachgerichtlichen Beurteilungsspielraums das Recht auf den gesetzlichen Richter (Art 101 Abs 1 S 2 GG) – hier: steuerrechtliche Einkünftekorrektur wegen Ausgestaltung von Darlehen zwischen konzernangehörigen Gesellschaften mit Sitz in unterschiedlichen EU-Mitgliedsstaaten – (konkludente) Annahme eines “acte clair” bzw eines “acte éclairé” auf Grundlage der EuGH-Entscheidung “Hornbach-Baumarkt” nicht nachvollziehbar

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