(Pfändungsgrenzen: Kindergeld als Einkommen i.S.d. § 850c ZPO; Berücksichtigung zusätzlicher Bedarfe durch das Insolvenzgericht; Berechnung des Besserungszuschlags)
Beiordnung eines Notanwalts: Zu vertretende Mandatsbeendigung bei gewünschtem Vortrag nicht entscheidungserheblicher Gesichtspunkte durch einen beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt