Designbeschwerdeverfahren – Nichtigkeitsverfahren – „Sporthelm“ – BGH hat die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen – bindende Rechtsauffassung des BGH: fehlende Designfähigkeit mangels Bestimmbarkeit des Schutzgegenstandes – Feststellung der Nichtigkeit des Designs – Festsetzung des (Regel-)Gegenstandswertes
Designbeschwerdeverfahren – Nichtigkeitsverfahren – „Sportbrille“ – BGH hat die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen – bindende Rechtsauffassung des BGH: fehlende Designfähigkeit mangels Bestimmbarkeit des Schutzgegenstandes – Feststellung der Nichtigkeit des Designs – Festsetzung des (Regel-)Gegenstandswertes
Stattgebender Kammerbeschluss: Formal gleiche Anwendung einer Bestimmung auf Lebenssachverhalte, die in diskriminierender Weise ungleich geregelt waren, kann jene Diskriminierung fortschreiben – hier: Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes durch Anwendung des Antragserfordernisses gem § 56 Abs 1 S 4 VBL-Satzung aF (juris: VBLSa) auf eingetragene Lebenspartnerschaft