Nichtannahmebeschluss: keine Verletzung des strafrechtlichen Analogieverbots (Art 103 Abs 2 GG) durch Strafbarkeit wegen vorsätzlichen Insiderhandels gem § 38 Abs 3 Nr 1 WpHG idF vom 30.06.2016 in einem „Altfall“, mithin bei Tatbegehung vor dem 02.07.2016 – keine Verletzung der Eigentumsgarantie durch angeordneten Verfall – keine Verletzung des Willkürverbots
Stattgebender Kammerbeschluss: Voraussetzungen und Grenzen eines „äußerungsrechtlichen Folgenbeseitigungsanspruchs“ in Form der Verpflichtung der Presse zur Publikation eines „Nachtrags“ nach ursprünglich zulässiger Verdachtsberichterstattung – hier: Verletzung der Presse- und Meinungsfreiheit der Herausgeberin eines Nachrichtenmagazins (Art 5 Abs 1 S 1, S 2 GG) durch Verpflichtung zum Abdruck eines „Nachtrags“ bzgl früherer Verdachtsberichterstattung – Gegenstandswertfestsetzung
Überprüfung eines zivilgerichtlichen Berufungsurteils am Maßstab des Willkürverbots sowie der Grundrechte auf rechtliches Gehör und auf den gesetzlichen Richter