Nichtannahmebeschluss: Abschließende Entscheidung des BGH über markenrechtliche Rechtsbeschwerde anstelle einer Zurückverweisung gem § 89 Abs 4 MarkenG mit Gewährleistung des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) vereinbar – zudem keine willkürliche Anmaßung von Kompetenzen der Tatsacheninstanz hinsichtlich der Bewertung demoskopischer Gutachten
Nichtannahmebeschluss: Vertretbare Handhabung der unionsrechtlichen Vorlagepflicht (Art 267 Abs 3 AEUV) im Hinblick auf die Annahme eines einseitigen Preisänderungsrechts eines Gasversorgungsunternehmens aufgrund ergänzender Vertragsauslegung – Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör verhilft der Verfassungsbeschwerde bei ausdrücklichem Rügeverzicht nicht zum Erfolg