Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren – Wiedereinsetzung in die Frist zur Zahlung der Beschwerdegebühr – „Mehrschichtlager“ – Versäumnis der Mitteilung, dass eine gebührenrechtlich privilegierte Gesellschaft bürgerlichen Rechts vorliegt – Beschwerde gilt als nicht erhoben – Wiedereinsetzung in den vorigen Stand – Nachholung des versäumten Handlung kann grundsätzlich auch in der Nachholung des versäumten Vortrags bestehen
Stattgebender Kammerbeschluss: Unterlassen einer Vorlage an den EuGH nach Art 267 Abs 3 AEUV verletzt bei unvertretbarer Annahme eines „acte clair“ die Garantie des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) – hier: zur Auslegung des Art 14 Abs 9 EGV 178/2002 mit Blick auf innerstaatliche Vorschriften über die Genehmigungspflicht bzgl des Inverkehrbringens von Lebensmitteln
Revisionsverfahren in Zivilsachen vor dem Bundesgerichtshof: Beiordnung eines Notanwalts zur Erhebung einer Anhörungsrüge entgegen dem Rat des Prozessbevollmächtigten