Haftung des Straßenbaulastträgers: Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Entwässer bei der Planung und Sanierung einer Bundesstraße; Abfluss von Wasser über die Straße von einem anderen Verkehrsweg; Zusammenwirken mehrerer Ursachen – ordnungsgemäße Entwässerung aus Anlass einer Straßensanierung