Nichtannahmebeschluss: durch Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG geschütztes Resozialisierungsinteresse eines Inhaftierten – Interpretation der Rechtsprechung des BVerfG zur Gefangenenentlohnung durch den Landesgesetzgeber – Arbeit im Strafvollzug als gewichtiges Resozialisierungsmittel – hier: Im Hinblick auf den Grundsatz der materiellen Subsidiarität (§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG) unzulässige Verfassungsbeschwerde
Zur Zulässigkeit der Überschreibung von Völkervertragsrecht durch innerstaatliches Gesetz (“Treaty Override”) – § 50d Abs 8 S 1 EStG idF vom 15.12.2003 verfassungsgemäß – Ungleichbehandlung verschiedener Gruppen Steuerpflichtiger sachlich gerechtfertigt – abweichende Meinung: einzelfallbezogene Abwägung zwischen Rechtsstaats- und Demokratieprinzip erforderlich
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung bei unzureichenden Darlegungen zur Erfolgsaussicht in der Hauptsache – Verwerfung unzureichend begründeter Ablehnungsgesuche
Zurückweisung einer Verzögerungsbeschwerde – Berücksichtigung der organisatorischen und verfahrensmäßigen Besonderheiten des verfassungsgerichtlichen Verfahrens – hier: Verfahrensdauer von rund vier Jahren und 8 Monaten bei Zurückstellung zugunsten wichtiger Senatsverfahrens nicht unangemessen
Ablehnung des Erlasses einer eA: Auch bei regionaler Monopolstellung besteht kein Kontrahierungszwang privatrechtlicher Presseorgane bzgl des Abdrucks von Zeitungsanzeigen einer politischen Partei
Nichtannahmebeschluß: Qualifizierung der Kosten aus Amtspflichtverletzung als im Sinne von §§ 13, 16 FinBAG umlagefähig verletzt weder Art 12 Abs 1 GG noch grundrechtsgleiche Rechte
Besteuerungsrückfall nach § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG 2002 i.d.F. des JStG 2007/EStG 2009 für die Einkünfte des in Deutschland ansässigen Flugbegleiters einer britischen Fluggesellschaft
Verfassungsunmittelbarer Leistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung bzgl so genannter neuer Behandlungsmethoden bleibt auf Fälle einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen Erkrankung beschränkt – Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Substantiierung und wegen Subsidiarität