Nichtannahmebeschluss: Zum Umfang der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung für neue Behandlungsmethoden (hier: Behandlung einer feuchten altersbedingten Makuladegeneration mittels epimakulärer Brachytherapie) – hier: Keine Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 1 GG (Sozialstaatsprinzip) oder von Art 2 Abs 2 S 1 GG durch Versagung der Kostenübernahme – Verfassungsbeschwerde teilweise bereits unzulässig
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde kann nicht als “Popularklage” erhoben werden – Zulässigkeit setzt eigene, gegenwärtige und unmittelbare Betroffenheit des Beschwerdeführers voraus – hier: Beschwerde gegen Verletzung staatlicher Schutzpflichten durch “weitgehende Untätigkeit” bzgl Bewohnern von Pflegeheimen
Verwerfung (A-limine-Abweisung) einer Nichtanerkennungsbeschwerde (§ 14 Abs 4a S 1 EuWG): Unzulässigkeit der Nichtanerkennungsbeschwerde bei Zurückweisung eines Wahlvorschlags wegen fehlender Unterstützungsunterschriften (§ 9 Abs 5 S 2 EuWG)
Verwerfung (A-limine-Abweisung) einer unzulässigen Nichtanerkennungsbeschwerde (§ 14 Abs 4a S 1 EuWG) – Rechtsschutz lediglich nach § 14 Abs 4 EuWG bzw § 26 EuWG eröffnet, wenn Wahlvorschlag nicht nach § 8 Abs 1 EuWG zurückgewiesen wird
Verwerfung (A-limine-Abweisung) einer Nichtanerkennungsbeschwerde (§ 14 Abs 4a S 1 EuWG): Unzulässigkeit der Nichtanerkennungsbeschwerde gegen Zurückweisung eines Wahlvorschlags wegen fehlender Unterstützungsunterschriften (§ 9 Abs 5 S 2 EuWG) – zudem Versäumung der Beschwerdefrist