Stattgebender Kammerbeschluss: Unterlassen einer EuGH-Vorlage zur Auslegung von Art 82 Abs 1 DSGVO (juris: EUV 2016/679) verletzt Garantie des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) – hier: unterbliebene EuGH-Vorlage zur Frage eines Schmerzensgeldanspruchs wegen datenschutzwidriger Verwendung einer E-Mailadresse zu Werbezwecken
Erfolgreiches Ablehnungsgesuch gegen eine Richterin des Bundesverfassungsgerichts im Verfahren über den Erlass einer Vollstreckungsanordnung im “PSPP-Verfahren” – besondere Anforderungen des Amtes bereits ab Wahl, nicht erst ab Ernennung der betreffenden Richterpersönlichkeit – Verfahren über Antrag nach § 35 BVerfGG ist selbständige “Sache” iSd § 15 Abs 3 S 1 BVerfGG
Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: Aussetzung einer gerichtlichen Entscheidung, mit der die Vollstreckung eines ausländischen Strafurteils für zulässig erklärt wurde