Nichtannahmebeschluss: Verfassungsrechtliche Maßgaben zur Auslegung und Anwendung des § 130 Abs 1 StGB – sowie zur Reichweite der anerkannten Ausnahme vom Allgemeinheitserfordernis des Art 5 Abs 2 GG – hier: keine Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) durch Verurteilung wegen Aufstachelung zum Hass iSd § 130 Abs 1 Nr 1 StGB
Nichtannahme mehrerer offensichtlich unzulässiger Verfassungsbeschwerden ohne weitere Begründung – Androhung der Auferlegung einer Missbrauchsgebühr für künftige Verfahren
Nichtannahmebeschluss: Zur Reichweite der Bindungswirkung verfassungsgerichtlicher Entscheidungen über rückwirkendes Fachrecht (hier: § 8 Abs 7 S 2 KAG Bbg ) – § 19 Abs 1 S 3 KAG Bbg (juris: KAG BB) verfassungsgemäß – hier: keine Verletzung des Grundrechts auf Rechtssicherheit und Vertrauensschutz (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch divergierende Zivilrechtsprechung in kommunalabgabenrechtlicher Sache in Abweichung von der Rspr des BVerfG bzw eines OVG – Verfassungsbeschwerde teils unzulässig, iÜ unbegründet
Nichtannahme mehrerer offensichtlich unzulässiger Verfassungsbeschwerden ohne weitere Begründung – Androhung der Auferlegung einer Missbrauchsgebühr für künftige Verfahren
Nichtannahme mehrerer offensichtlich unzulässiger Verfassungsbeschwerden ohne weitere Begründung – Androhung der Auferlegung einer Missbrauchsgebühr für künftige Verfahren
Erfolgloser Eilantrag gegen “Maskenpflicht” (Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung) bei einer Demonstration – schwerer Nachteil nicht ersichtlich