Nichtannahme einer wegen Begründungsmängeln offensichtlich unzulässigen Verfassungsbeschwerde – Ablehnung der Beistandszulassung mangels Sachdienlichkeit
Ablehnung eines isolierten PKH-Antrags im Verfassungsbeschwerdeverfahren mangels hinreichender Begründung sowie mangels Erfolgsaussichten der beabsichtigten Verfassungsbeschwerde
Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von Regelungen des Berliner Landesrechts über die Zweckentfremdung von Wohnraum im Falle von Renovierungsarbeiten (§ 2 Abs 2 Nr 4 ZwVbG ) – Begründung der Entscheidungserheblichkeit setzt insb vollständige Sachaufklärung, idR im Wege einer mündlichen Verhandlung, voraus – ungeprüfte Übernahme von Parteivorbringen nicht hinreichend
Nichtannahmebeschluss ohne weitere Begründung – bloßer Sachzusammenhang zwischen mehreren Verfassungsbeschwerdeverfahren (selber Streitgegenstand) nicht hinreichend für Tätigkeit in “derselben Sache” iSd § 18 Abs 1 BVerfGG – Verwerfung eines offensichtlich unzureichend begründeten Ablehnungsgesuchs
Nichtannahmebeschluss: Zur Überprüfung von Entscheidungen der Landesverfassungsgerichte durch das BVerfG – Rechtsweg iSd § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG umfasst nicht auch Verfassungsbeschwerden zu Landesverfassungsgerichten – hier: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde ua wegen Fristversäumnis (§ 93 Abs 1 S 1 BVerfGG) sowie mangelnder Begründung (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG)