Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne Begründung (§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG) – Ablehnung der Zulassung eines Beistandes (§ 22 Abs 1 S 4 BVerfGG) mangels Darlegung der objektiven Sachdienlichkeit und subjektiven Notwendigkeit
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von PKH für Asylverfahren unter Durchentscheidung einer schwierigen, bislang obergerichtlich nicht entschiedenen Frage – hier: Flüchtlingseigenschaft unverfolgt ausgereister Syrer aufgrund der Gefahr von Folter im Falle einer Rückkehr nach Syrien als schwierige, nicht im PKH-Verfahren zu entscheidende Frage – zudem Verletzung der Rechtsschutzgleichheit durch Anwendung derselben Prüfungsmaßstäbe im PKH-Verfahren und im Hauptsacheverfahren – Gegenstandswertfestsetzung
Nichtannahmebeschluss: Zur Überführung von in der DDR erworbener Anwartschaften aus dem Zusatzversorgungssystem für hauptamtliche Mitarbeiter des Staatsapparats (hier: gem § 6 Abs 2 Nr 7 AAÜG idF vom 21.06.2005) – Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei unzureichender Auseinandersetzung mit verfassungsgerichtlicher Rspr (insb BVerfGE 126, 233) – Zur Rolle des Generalstaatsanwalts der ehemaligen DDR sowie der ihm beigeordneten Staatsanwälte
Nichtannahmebeschluss: Zur Anwendung des § 6 Abs 2 Nr 4 AAÜG auf in der DDR erworbene Anwartschaften eines stellvertretenden Ministers aus der Zusatzversorgung der technischen Intelligenz bzw der Intelligenz an wissenschaftlichen, künstlerischen, pädagogischen und medizinischen Einrichtungen – Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei unzureichend substantiierter Darlegung einer verfassungswidrigen Ungleichbehandlung bzw einer anderweitigen Grundrechtsverletzung
Nichtannahmebeschluss: keine Verfahrenskostenhilfe im Beratungshilfeverfahren bzw für im Beratungshilfeverfahren erhobene Anhörungsrügen – keine grundsätzliche Bedeutung der Sache – keine Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten
Nichtannahmebeschluss sowie Versagung von PKH für das Verfassungsbeschwerdeverfahren: Mangelnde Bewilligungsreife des PKH-Antrags im Zeitpunkt der Verfahrenserledigung bei Nichtvorlage der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (§ 117 Abs 2 bis 4 ZPO) – Bezugnahme auf “erstinstanzlich vorgelegte Erklärung” insofern nicht hinreichend