Nichtannahmebeschluss: Kein Mitwirkungsausschluss wegen richterlicher Vorbefassung, wenn (unstatthafte) Verfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung in einem Verfassungsbeschwerdeverfahren erhoben wird – richterliche Mitwirkung in anderen Verfahren zu vergleichbaren Rechtsfragen vermag Besorgnis der Befangenheit nicht zu begründen – Absehen von einer Begründung in der Sache gem § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Subsidiarität gegenüber der Inanspruchnahme fachgerichtlichen Rechtsschutzes (hier: Beschwerde gem § 172 SGG)
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde mangels hinreichend substantiierter Begründung unzulässig – Auferlegung einer Missbrauchsgebühr wegen erheblicher Begründungsmängel und wiederholter Beschwerdeeinlegung in ähnlich gelagerter Sache mit gleicher Begründung durch selbe Bevollmächtigte trotz mehrerer Nichtannahmeentscheidungen