Verfassungswidrigkeit einer zweijährigen “Wartefrist” für Besoldungsanstieg nach Beförderung bei Verleihung eines Amtes der Besoldungsgruppe B 2 oder R 3 in Rheinland-Pfalz (§ 6d Abs 1 S 1, Abs 3 BesG RP 2005 idF vom 21.12.2007) – Verstoß gegen Art 33 Abs 5 GG durch Einebnung der Abstufung zwischen Ämtern und durch unzureichende Berücksichtigung der Wertigkeit des Amtes – unzulässige struktureller Veränderung eines hergebrachten Grundsatzes – Nichtigkeit als Folge der Unvereinbarkeit
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung im Verfassungsbeschwerdeverfahren: unzureichende Substantiierung des verfassungsrechtlichen Maßstabs, mangelnde Auseinandersetzung mit angegriffener Entscheidung – Versagung von PKH bei fehlenden Erfolgsaussichten
Nichtannahmebeschluss: Zu den Grenzen schutzwürdigen Vertrauens in eine stRspr – Überlastung der Behörde aufgrund “vorübergehender Antragsflut” (hier: im Nachgang zum Kammerbeschluss vom 12.11.2015, 1 BvR 2961/14 ua) als “zureichender Grund” iSd §§ 75 S 3, 161 Abs 3 VwGO, soweit kein strukturelles Organisationsdefizit vorliegt – keine Verletzung des Willkürverbots durch verwaltungsgerichtliche Kostenentscheidung