IT- und Medienrecht

Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Unzureichende Substantiierung des isolierten eA-Antrags – schwerer Nachteil nicht dargelegt – unzureichende Darlegung des Ausgangssachverhalts sowie des Verfahrensgangs

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Handels- und Gesellschaftsrecht

Nichtannahmebeschluss: Mangels Wahrung der Beschwerdefrist unzulässige Verfassungsbeschwerde – Ablehnung des Wiedereinsetzungsantrags – Verschuldete Fristversäumnis bei Faxversand ohne hinreichenden Sicherheitszuschlag von 20 Minuten

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Arbeitsrecht

Nichtannahmebeschluss: Zur Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Zurückweisung eines Rechtsmittels im fachgerichtlichen Verfahren (hier: Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren) aus prozessualen Gründen – mangelnde Darlegungen zum Vortrag im fachgerichtlichen Verfahren, unzureichende Substantiierung einer Grundrechtsverletzung

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IT- und Medienrecht

Erneute Wiederholung einer eA im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle: Vorläufige Außervollzugsetzung des § 19 ZensG 2011 – Neubeginn der Beratung und Entscheidung in neuer Senatsbesetzung (§ 15 Abs 3 S 2 BVerfGG) nach Richterwechsel

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Arbeitsrecht

Nichtannahmebeschluss: Missbräuchlichkeit der Einlegung einer offensichtlich unsubstantiierten Verfassungsbeschwerde – Wiederholungsfall – Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 250 Euro

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Verwaltungsrecht

Erlass einer einstweiligen Anordnung: Untersagung der Abschiebung eines Asylsuchenden nach Afghanistan – Folgenabwägung

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IT- und Medienrecht

Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Aufnahme von Rundfunksendern in das Vermarktungsmodell eines Audiovermarkters – Grundrechtsverletzung nicht substantiiert dargelegt, kein erheblicher Nachteil infolge der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung

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IT- und Medienrecht

Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Ordnungsgeld iHv 500 Euro zur Durchsetzung der Mitwirkungspflicht eines E-Mail-Providers zu TKÜ-Maßnahmen (§§ 100a, 100b StPO) kein schwerer Nachteil iSd § 32 Abs 1 BVerfGG – fehlende wirtschaftlicher Gefährdung des Betroffenen, fehlende Wiederholungsgefahr

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