Verwaltungsrecht

Ablehnung des Erlasses einer eA: Parteienprivileg und Anspruch auf Rückübertragung einer zur Besicherung einer Abschlagszahlung im Rahmen der staatlichen Parteienfinanzierung abgetretenen Grundschuld (§ 20 Abs 1 S 4 PartG) – kein schwerer Nachteil dargelegt – kein Zusammenhang mit Verteidigungsmöglichkeiten im Parteiverbotsverfahren

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Arbeitsrecht

Verwerfung einer Gegenvorstellung gegen einen Nichtannahmebeschluss: Beginn der Verfassungsbeschwerdefrist (§ 93 Abs 1 S 1 BVerfGG) bei formloser Mitteilung der angegriffenen Entscheidung bereits mit deren Zugang

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Strafrecht

Ablehnung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigterklärung: Keine Auslagenerstattung bei bereits laufender verfassungsgerichtlicher Überprüfung der angegriffenen Normen im Rahmen von Parallelverfahren – Wissenszurechnung des auch in Parallelverfahren mandatierten Bevollmächtigten

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Baurecht

Städtebauliche Sanierungsmaßnahme: Verfassungsmäßigkeit der planungsschadensrechtlichen Reduktionsklausel in Fällen einer isolierten eigentumsverdrängenden Planung; Anwendbarkeit der Regelung über die Erstattungspflicht von Leistungen aufgrund eines vorläufig vollstreckbaren Urteils auf den Fall der Aufhebung einer nicht mehr anfechtbaren Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht

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Verwaltungsrecht

Mangels Darlegung eines Gehörsverstoßes erfolglose Anhörungsrüge

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Strafrecht

Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG) sowie des Grundrechts auf Freiheit der Person (Art 2 Abs 2 S 2 GG) durch gerichtliche Verweigerung einer Geldentschädigung wegen insgesamt unrechtmäßiger polizeilicher Ingewahrsamnahme – hier: unzureichende Berücksichtigung der Rechtswidrigkeit der Freiheitsentziehung selber – verfehlte Annahme anderweitiger Genugtuung – Gegenstandswertfestsetzung

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Europarecht

Aussetzung des Verfahrens wegen Normenkontrolle – Zensus 2011

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Arbeitsrecht

Nichtannahmebeschluss: Maßnahmen von Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU sind keine Akte deutscher öffentlicher Gewalt iSv Art 93 Abs 1 Nr 4a GG, § 90 Abs 1 BVerfGG und daher nicht unmittelbarer Beschwerdegegenstand im Verfassungsbeschwerdeverfahren

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