Nichtannahmebeschluss: Substantiierungsanforderungen (§§ 23 Abs 2 S 2, 92 BVerfGG) bei der Geltendmachung effektiven Rechtsschutzes (Art 19 Abs 4 GG) bzgl der gerichtlichen Überprüfung einer Rechtsverordnung – hier: Berliner Kappungsgrenzenverordnung
Keine Verpflichtung aus verfassungsrechtlichen Wahlrechtsgrundsätzen, bei der Aufstellung von Kandidaten für Wahlen auf kommunaler Ebene die Benutzung von Wahlkabinen zwingend vorzuschreiben
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Subsidiaritätsgrundsatz gilt auch im eA-Verfahren nach § 32 BVerfGG – hier: Inanspruchnahme fachgerichtlichen Rechtsschutzes (§ 58 FamFG) bei zu erwartender Eilentscheidung über vorläufige Unterbringung gem § 331 FamFG zumutbar