Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Selbstbestimmungsrecht der Religionsgesellschaften (Art 4 Abs 1, Abs 2 GG iVm Art 140 GG, Art 137 Abs 3 WRV) durch überhöhte Anforderungen an die Willensbekundung über die Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft – hier: Mitgliedschaft in einer Jüdischen Kultusgemeinde – Kundgabe der Religionszugehörigkeit „mosaisch“ gegenüber der Meldebehörde im vorliegenden Fall hinreichend
Maßgeblicher Zeitpunkt bei Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels mit Höchstaltersgrenze; keine Ausnahme von dem Regelerfordernis der Unterhaltssicherung bei überlanger Verfahrensdauer