Bestimmung des zuständigen Gerichts; Normenkontrollantrag gegen den Geschäftsverteilungsplan eines Gerichts; Rechtsmissbrauch; Sachentscheidung durch an der Beschlussfassung über den Geschäftsverteilungsplan beteiligten Richter
Normenkontrollverfahren bzgl des Berliner „Stellenpools“ (§ 1 StPoolG BE) – Unzulässigkeit der Richtervorlage bei nicht hinreichender Begründung der Überzeugung des vorlegenden Gerichts von der Verfassungswidrigkeit der vorgelegten Norm