Stattgebender Kammerbeschluss: Versagung von PKH unter Entscheidung einer bislang höchstrichterlich ungeklärten, umstrittenen Rechtsfrage im PKH-Verfahren verletzt Betroffenen in Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) – hier: Rechtsschutzinteresse an rückwirkender Erteilung eines Aufenthaltstitels – Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro
Rückwirkende Aufhebung der Regelung zur vorübergehenden Erhöhung des versorgungsrechtlichen Ruhegehaltssatzes auf der Grundlage des Mindestruhegehalts mit Art 20 Abs 3 iVm Art 33 Abs 5 GG sowie mit Art 3 Abs 1 GG vereinbar – zu den verfassungrechtlichen Anforderungen an den Vertrauensschutz bei noch nicht gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung