Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde von „Altanschließern“ gegen Heranziehung zu Wasseranschlussbeiträgen in Mecklenburg-Vorpommern – Verstoß des § 9 Abs 3 S 1 KAG MV aF gegen Grundsatz der Rechtssicherheit ohne Auswirkung auf vorliegend angegriffene Bescheide – keine Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG (Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit) bzw von Art 3 Abs 1 GGBelastungsgleichheit