Zu den verfassungsrechtlichen Grenzen von Vereinigungsverboten – Anwendung des Art 9 Abs 2 GG nur unter Berücksichtigung des dem Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit – Verbotstatbestände sind eng auszulegen – Berücksichtigung weiterer evtl. berührter Grundrechte (Meinungsfreiheit, Gleichbehandlung gem Art 3 Abs 3 S 1 GG) geboten – hier: Verfassungsbeschwerden gegen Vereinsverbote erfolglos
Nichtannahmebeschluss: keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör der beschwerdeführenden Gemeinden im Planergänzungsverfahren bzgl der Nachtflugregelung für den Flughafen Berlin Brandenburg
Nichtannahmebeschluss: keine Verletzung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit (Art 2 Abs 2 S 1 GG) durch Planergänzung bzgl des Flughafens Berlin Brandenburg hinsichtlich der Nachtflugregelung – Zulässigkeit eines abgestuften Lärmschutzkonzeptes und Überprüfungs- sowie Nachbesserungspflicht des Gesetzgebers hinsichtlich neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse