Nichtannahmebeschluss: Abschiebung eines aus Dagestan stammenden „Gefährders“ gem § 58a AufenthG 2004 in die Russische Föderation – Verneinung eines zielstaatsbezogenen Abschiebungsverbots nicht zu beanstanden
Nichtannahmebeschluss: § 58a AufenthG 2004 formell und materiell verfassungsgemäß – Anforderungen der Art 1 Abs 1, Art 2 Abs 2, Art 19 Abs 4 GG an Zusicherung der Behörden des Ziellandes einer Abschiebung über Einhaltung der Maßgaben des Art 3 MRK