ergänzende Beihilfe aufgrund dauerhafter Pflegebedürftigkeit bei vollstationärer Pflege, Ziffer 6.12.2 BEV-RiPfl als Anspruchsgrundlage für die Gewährung ergänzender Beihilfe, gekürzte Versorgungsbezüge aufgrund eines zu leistenden Versorgungsausgleichs, Abzug des Versorgungsausgleichs von den Bruttobezügen bei der Berechnung der Einnahmen im Sinne der Ziffer 6.12.3 Satz 2 Nr. 2 BEV-RiPfl, § 57 BeamtVG als Kürzungsvorschrift im Sinne von Ziffer 6.12.3 Satz 2 Nr. 2 HS 1 BEV-RiPfl
ergänzende Beihilfe aufgrund dauerhafter Pflegebedürftigkeit bei vollstationärer Pflege, Ziffer 6.12.2 BEV-RiPfl als Anspruchsgrundlage für die Gewährung ergänzender Beihilfe, gekürzte Versorgungsbezüge aufgrund eines zu leistenden Versorgungsausgleichs, Abzug des Versorgungsausgleichs von den Bruttobezügen bei der Berechnung der Einnahmen im Sinne der Ziffer 6.12.3 Satz 2 Nr. 2 BEV-RiPfl, § 57 BeamtVG als Kürzungsvorschrift im Sinne von Ziffer 6.12.3 Satz 2 Nr. 2 HS 1 BEV-RiPfl