Asylrecht (Afghanistan), grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (verneint), Berücksichtigungsfähigkeit nur von innerhalb der Monatsfrist hinreichend dargelegten Zulassungsgründen, Möglichkeit eines Folgeantrags bei nachträglicher Änderung der Sach- oder Rechtslage
Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichtes durch das Bundesverwaltungsgericht, Zuständigkeit unterschiedlicher Verwaltungsgerichte, Antrag auf Familienzusammenführung nach der Dublin III-VO, ein Teil der Kläger in Deutschland, der andere Teil in Griechenland aufhältig