Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde gegen Zustimmung der Bundesregierung zum Freihandelsabkommen zwischen der EU und Singapur (EUSFTA) nicht hinreichend substantiiert begründet (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG), mithin unzulässig
Ablehnung der Auslagenerstattung nach Erledigterklärung einer mangels Rechtswegerschöpfung unzulässigen Verfassungsbeschwerde – kein Rechtsschutzbedürfnis für Gegenstandswertfestsetzung – hier: Beschwerdeerhebung vor fachgerichtlicher Entscheidung über Anhörungsrüge
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit (Art 19 Abs 4 S 1 GG iVm Art 3 Abs 1 GG) durch Versagung von PKH auf Basis unzulässiger Beweisantizipation
Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei mangelnden Darlegungen zur Wahrung der Beschwerdefrist – zudem Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung trotz fachrechtlicher Fehlerhaftigkeit der angegriffenen Entscheidungen nicht erkennbar
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Unzulässigkeit des eA-Antrags bei fehlender Benennung eines konkreten Hoheitsakts als Angriffsgegenstand der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache