Nichtannahmebeschluss: Zum Feststellungsinteresse im Verfassungsbeschwerdeverfahren bzgl einer Verletzung prozessualer Rechte durch die Fachgerichte (hier: Anspruch auf prozessuale Waffengleichheit im einstweiligen Verfügungsverfahren bzgl der Verbreitung von Äußerungen bzw Bildnissen) – Annahme einer Wiederholungsgefahr trotz Klärung der verfassungsrechtlichen Lage verlangt nähere Darlegungen
Kammerbeschluss ohne Begründung: Nichtannahme einer unmittelbar gegen; verwaltungsgerichtliche Entscheidung zu einem „Dieselfahrverbot“ sowie; mittelbar gegen § 40 Abs 1 S 1 BImschG gerichteten Verfassungsbeschwerde;