Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Unzulässigkeit des isolierten eA-Antrags bei Verfehlung der an die Hauptsache zu stellenden Begründungsanforderungen gem §§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG – Rechtswegerschöpfung und Wahrung des Subsidiaritätsgrundsatzes nicht dargelegt
Nichtannahmebeschluss: Zur Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Erfolglosigkeit eines fachgerichtlichen Rechtsbehelfs aus prozessualen Gründen – Vorlage bzw Wiedergabe des Inhalts der Rechtsbehelfsbegründung zur Darlegung der Rechtswegerschöpfung geboten