(Sozialgerichtliches Verfahren – Berufung auf Verfassungswidrigkeit der höchstrichterlichen Auslegung einer Vorschrift (hier Art 2 Abs 2 GG) – Darlegung der Gründe – Krankenversicherung – Voraussetzungen für grundrechtsorientierte Leistungserweiterung)
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen Vorschriften des Hessischen Spielhallengesetzes – Unzulässigkeit des Antrags wegen unzureichender Substantiierung (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) eines eigenen schweren Nachteils der Beschwerdeführerin
Nichtannahmebeschluss: Ausschluss eines Schadensersatzanspruchs bei Abbruch des Auswahlverfahrens keine unzulässige Entwertung des Bewerbungsverfahrensanspruchs
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren – Zur objektiven Bedeutung eines Verfahrens – hier: Minderung des subjektiven Wertes wegen geringerer objektiver Bedeutung um die Hälfte – ua keine Bedeutung für Parallelverfahren