(Keine Zwangsruhe im Einspruchsverfahren bei vorläufiger Steuerfestsetzung – Verfahrensruhe bei Bezugsverfahren vor dem EGMR – Fehlende Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage – Keine grundsätzliche Bedeutung bei behaupteten Ermessensfehlern – Keine Verwerfungskompetenz des EGMR)
Erlass einer einstweiligen Anordnung: Aufschub des Inkrafttretens der Reglungen über die Einführung einer Preisansagepflicht für Call-by-Call-Telefonate – Fehlen einer Übergangsfrist – hier: Vorabentscheidung gem § 32 Abs 5 S 2 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Zu den Grenzen zulässiger Beweisantizipation im PKH-Verfahren – Befugnis des Fachgerichts zu Ermittlungen im Rahmen der Schlüssigkeitsprüfung sowie zur Beseitigung von Substantiierungsmängeln – hier: Bitte um Entbindung behandelnder Ärzte von der Schweigepflicht – keine Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Versagung von Prozesskostenhilfe für sozialgerichtliches Berufungsverfahren
Statthaftigkeit eines Antrags auf Aussetzung/Aufhebung der Vollziehung – Zum Begriff der „wesentlichen Nachteile“ bei behaupteter Verfassungswidrigkeit einer Vorschrift – Keine Bindung nach § 31 ABs. 1 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Vermutung des Zugangs eines Verwaltungsakts gem § 122 Abs 2 AO 1977 – Voraussetzungen für Grundsatzzulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung im finanzgerichtlichen Verfahren
Ausschluss eines Bundesverfassungsrichters von der Mitwirkung an der Entscheidung im Organstreitverfahren – Tätigkeit in selber Sache (§ 18 Abs 1 Nr 2 BVerfGG) aufgrund Mitgliedschaft in 13. und 14. Bundesversammlung, die im vorliegenden Verfahren Antragsgegnerinnen sind
Nichtannahmebeschluss: Versagung der Aussetzung einer Unterbringung in der Sicherungsverwahrung – Anforderungen an richterliche Sachaufklärung – Vorschriften zur Sicherungsverwahrung auch bei Verletzung des Abstandsgebots nach Maßgabe des Senatsurteils vom 04.05.2011 (BVerfGE 128, 326) befristet weiter anwendbar – hier: Abweichen des Fachgerichts von Sachverständigengutachten verletzt keine Grundrechte des Untergebrachten – weiterer Vollzug der Unterbringung verhältnismäßig