Verwerfung einer Nichtanerkennungsbeschwerde (Art 93 Abs 1 Nr 4c GG, § 13 Nr 3a BVerfGG) bei unzureichender Begründung gem §§ 23 Abs 1 S 2, 96a Abs 2 BVerfGG – hier: Nichtanerkennungsbeschwerde der „Jesusparty – Partei des Evangeliums“ unzulässig
Zurückweisung einer Nichtanerkennungsbeschwerde (Art 93 Abs 1 Nr 4c GG, § 13 Nr 3a BVerfGG) – Vorabmitteilung der Entscheidung ohne Begründung (§ 96d S 2 BVerfGG) – Eilantrag unstatthaft
Offensichtlich unzulässiges Ablehnungsgesuch gegen die Richterinnen und Richter des Zweiten Senats – Besuch einer Delegation des Bundesverfassungsgerichts bei der Bundesregierung am 30. Juni 2021 begründet trotz zeitlicher Nähe zur mündlichen Verhandlung am 21. Juli 2021 keine Besorgnis der Befangenheit im Organstreitverfahren
Offensichtlich unzulässiges Ablehnungsgesuch gegen die Richterinnen und Richter des Zweiten Senats – Besuch einer Delegation des Bundesverfassungsgerichts bei der Bundesregierung am 30. Juni 2021 begründet trotz zeitlicher Nähe zur mündlichen Verhandlung am 21. Juli 2021 keine Besorgnis der Befangenheit im Organstreitverfahren
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 GG durch verspätete Entscheidung über die Fortdauer der Unterbringung im Maßregelvollzug – hier: Überschreitung der Jahresfrist des § 67e StGB um drei Monate – Gegenstandswertfestsetzung
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 GG durch verspätete Entscheidung über die Fortdauer der Unterbringung im Maßregelvollzug – hier: Überschreitung der Jahresfrist des § 67e StGB um drei Monate – Gegenstandswertfestsetzung