VerfGH Weimar: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegenüber fachgerichtlichem Rechtsschutz in der Hauptsache nach erfolgloser Inanspruchnahme fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes – hier: verfassungsfeindliche Betätigung als Hinderungsgrund für die Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst (§ 33 Abs 5 Nr 4 ThürJAPO )
Erfolgloser Eilantrag in einer Zwangsräumungssache – kein schwerer Nachteil iSd § 32 Abs 1 BVerfGG durch bloßen Ablauf der Monatsfrist des § 885a Abs 4 ZPO, wenn der Räumungsschuldner seine beweglichen Sachen vom Räumungsgläubiger abgefordert hat
Erfolgloser Eilantrag in einer Zwangsräumungssache – kein schwerer Nachteil iSd § 32 Abs 1 BVerfGG durch bloßen Ablauf der Monatsfrist des § 885a Abs 4 ZPO, wenn der Räumungsschuldner seine beweglichen Sachen vom Räumungsgläubiger abgefordert hat