Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung (§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG) – Ablehnung eines PKH-Antrags mangels Darlegungen zur Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung
Nichtannahmebeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei fachgerichtlicher Abweichung von Maßstäben des BVerfG für Haftprüfungsentscheidungen – allerdings Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität bei unterbliebener Gehörsrüge im fachgerichtlichen Verfahren